Ihr Kfz-Gutachter für eine reibungslose Regulierung
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? Das Gutachten zahlt die Gegenseite!
Gebührenfreie Beratung, 24/7 für Sie erreichbar!
Wir rufen Sie in max. 15 Minuten zurück!
- Kostenlos bei Unverschulden
- Über 50.000 Schäden begutachtet
- Verlässlich, präzise, schnell
Ihre Vorteile mit kfzsachverstand.de
Schnelle Abwicklung
- In 60 Minuten vor Ort
- 100 % kostenfreie Prüfung bei Haftpflichtschäden
- Ersatzwagen oder Nutzungsausfall
Langjährige Praxis
- VDI-geprüfter Sachverständiger
- Schadenabwicklung seit 40 Jahren
- Über 50.000 Schäden begutachtet
Maximale Sicherheit
- Rechtssichere Unfallgutachten
- Unfallopfer? Versicherung zahlt
- Ohne Vorkasse für Geschädigte
40 Jahre
Erfahrung in der Kfz-Unfallabwicklung
60 Minuten
Und wir sind bei Ihnen am Unfallort
24 Stunden
Und das fertige Gutachten ist bei Ihren
Kundenstimmen
Warum Kunden uns vertrauen
Das richtige Verhalten nach dem Unfall
für maximale Entschädigung
Jetzt anrufen oder einen Rückruf erhalten!
- auch am Wochenende für Sie da
Ihr Unfallschaden in 3 Schritten reguliert
Ganz einfach mit kfzsachverstand.de
1. Schritt
Rufen Sie uns an oder fordern einen Rückruf von uns an
2. Schritt
Unser Kfz-Gutachter kommt zu Ihnen und begutachtet den Schaden
3. Schritt
Wir senden das Gutachten zur Regulierung an die Versicherung
kfzsachverstand.de –
Schadenabwicklung seit über 40 Jahren
Deutschlandweit für Sie da
KfzSachverstand.de wurde vor über 40 Jahren von Diplom Ingenieur Olaf Madsen gegründet. Deutschlandweit ist unser Team aus zuverlässigen und kompetenten Kfz Gutachtern für die unkomplizierte Schadenabwicklung im Einsatz. Im Falle eines Unfallschadens helfen wir direkt vor Ort bei der Schadenabwicklung Ihres Unfallschadens schnell und zielorientiert.
KfzSachverstand.de ist völlig frei von wirtschaftlichen Verbindungen zur Versicherungsbranche und setzt sich höchst professionell für Ihre Ansprüche ein.
Durch unser fachkundiges Netzwerk stellen wir sicher, dass die für Sie durch den Unfall entstandenen Kosten erstattet werden. Wir sind Ihre Ansprechpartner im Schadenfall!
Diplom Ingenieur Olaf Madsen & Gordian Madsen
Das richtige Verhalten nach dem Unfall
für maximale Entschädigung
Gegnerische Kfz-Versicherung
Finger weg!
- Nicht in Ihrem Sinne
- keine Wahrung Ihrer Ansprüche
- Kürzungen und somit weniger Geld für Sie
- Verzögerung der Regulierung
Schadenabwicklung mit kfzsachverstand.de
Volle Entschädigung
- In Ihrem Sinne
- 100 % unabhängig
- Wahrung Ihrer Rechte
- Kein Stress bei der Abwicklung
- 40 Jahre Erfahrung
- Vor-Ort-Termine möglich
- Unfallgutachten in 24 Std.
- Auszahlung möglich
- Professionelle Ansprechpartner
- Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert u.w. wird berücksichtigt
Jetzt anrufen & Schadenhöhe neutral prüfen lassen:
Unverbindliche Ersteinschätzung
Abwicklung mit Kfz-Werkstatt
Nicht spezialisiert
- Keine Wertminderung
- Kein Restwert
- Kein Nutzungsausfall
- Keine Beratung zur Abwicklung
- Auszahlung evtl. nicht möglich
Was ein „kleiner“ Schaden
in Wahrheit ausmachen kann
- Volkswagen Golf VIII
- Schadenhöhe: 2.700,19 €
- Wertminderung: 200,00 €
- Toyota Corolla
- Schadenhöhe: 13.553,17 €
- Wertminderung: 850,00 €
- Suzuki VZ 1500
- Schadenhöhe: 8.837,44 €
- Wertminderung: xx €
Häufige gestellt Fragen
Was Unfallopfer wissen sollten
Muss ich als Geschädigter meine Versicherung informieren?
Theoretisch nein, denn die Schadenmeldung muss der Unfallverursacher übernehmen. Es macht aber durchaus Sinn, die eigene Kfz Versicherung zu informieren, da es den gesamten Prozess beschleunigen kann. Sichern Sie Ihre Ansprüche unbedingt mit einem neutralen Unfallgutachten.
Wer muss das Gutachterhonorrar bezahlen?
Das Honorar für das Unfallgutachten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wenn eine Teilschuld besteht, werden die Kosten nach einer entsprechenden Quote geteilt. Handelt es sich um ein Wertgutachten, zahlt der Auftraggeber das Honorar für den Gutachter.
Ist ein Kostenvoranschlag nicht ausreichend?
Bei einem unverschuldeten Autounfall sollten Sie keinesfalls auf Ihr Recht auf ein neutrales Gutachten verzichten. Denn im Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt werden Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfall u. a. nicht berücksichtigt. Ein KV reicht nur bei einem Schaden bis 1.000 Euro aus.
Muss ich für den Abschleppwagen in Vorkasse gehen?
Der Auftraggeber zahlt den Abschlepper, also erstmal Sie. Ist der Unfall unverschuldet, holen Sie sich das Geld vom Unfallgegner zurück. Beauftragen Sie direkt KfzSachverstand, dann übernehmen wir die Abwicklung und den Papierkram. Kommt es zu Streitigkeiten, muss der Verursacher auch Ihre Anwaltskosten übernehmen.
Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Wenn es richtig schnell geht, dauert es zwei Wochen. Die Regel ist aber eher 4 – 8 Wochen, bis die Versicherung den Schaden reguliert hat. Die Dauer ist abhängig von der Komplexität des Falls, die Schnelligkeit der Beteiligten und der Klärung der Schuldfrage.
Kann ich mir den Unfallschaden auch auszahlen lassen?
Ja, im Rahmen der fiktiven Abrechnung können Sie sich die Schadenhöhe auch auszahlen lassen. Sie sind nicht verpflichtet, den Schaden zu reparieren. Beachten Sie, dass bei Auszahlung immer ein Gutachten ratsam, bei größeren Schäden sogar erforderlich ist.
Wie lange habe ich für das Gutachten nach dem Unfall Zeit?
Idealerweise sollte das Gutachten innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Unfall erstellt sein. Beauftragen Sie also das unabhängige Unfallgutachten möglichst sofort. Das ist bei unverschuldetem Unfall kostenlos. Allerdings gibt es keine gesetzlichen Fristen für die Beauftragung.
Wer muss einen Rechtsanwalt bezahlen?
Den Fachanwalt für Verkehrsrecht muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen. Wenn Sie eine Mitschuld tragen, werden die Kosten anteilig getragen. Bei eigener Schuld müssen Sie den Anwalt selbst zahlen, außer Sie haben eine Rechtsschutzversicherung.
Was bedeutet VDI-konform bei einem Kfz-Gutachter?
Der VDI ist der Verein Deutscher Ingenieure. Die VDI-Richtlinie 5900 MT ist seit Anfang 2025 in Kraft und schafft einheitliche Maßstäbe für das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen. Bei VDI-konformen Gutachtern können Sie auf die fundierte Qualifikation nachweislich verlassen.
Was muss ich als Unfallgeschädigter tun?
Nachdem Sie die Unfallstelle gesichert und Erste Hilfe geleistet haben, dokumentieren Sie den Unfall. Rufen Sie noch an der Unfallstelle einen unabhängigen Kfz Gutachter an – dieser hilft Ihnen bei allen weiteren Schritten und der gesamten Abwicklung weiter – in Ihrem Sinne.
Melden Sie jetzt ihren Unfallschaden
Verlässlich, präzise, schnell – kfzsachverstand.de
Jetzt Kfz-Gutachter anrufen & Schadenhöhe neutral vom Experten prüfen lassen
- Rund um die Uhr erreichbar