Ihr Kfz-Gutachter für eine reibungslose Regulierung

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? Das Gutachten zahlt die Gegenseite!

Gebührenfreie Beratung, 24/7 für Sie erreichbar!

Wir rufen Sie in max. 15 Minuten zurück!

Ihre Vorteile mit kfzsachverstand.de

Schnelle Abwicklung

Langjährige Praxis

Maximale Sicherheit

40 Jahre

Erfahrung in der Kfz-Unfallabwicklung

60 Minuten

Und wir sind bei Ihnen am Unfallort

24 Stunden

Und das fertige Gutachten ist bei Ihren

Kundenstimmen

Warum Kunden uns vertrauen

Das richtige Verhalten nach dem Unfall

für maximale Entschädigung

Jetzt anrufen oder einen Rückruf erhalten!

Ihr Unfallschaden in 3 Schritten reguliert

Ganz einfach mit kfzsachverstand.de

1. Schritt

Rufen Sie uns an oder fordern einen Rückruf von uns an

2. Schritt

Unser Kfz-Gutachter kommt zu Ihnen und begutachtet den Schaden

3. Schritt

Wir senden das Gutachten zur Regulierung an die Versicherung

kfzsachverstand.de –
Schadenabwicklung seit über 40 Jahren

Deutschlandweit für Sie da

KfzSachverstand.de wurde vor über 40 Jahren von Diplom Ingenieur Olaf Madsen gegründet. Deutschlandweit ist unser Team aus zuverlässigen und kompetenten Kfz Gutachtern für die unkomplizierte Schadenabwicklung im Einsatz. Im Falle eines Unfallschadens helfen wir direkt vor Ort bei der Schadenabwicklung Ihres Unfallschadens schnell und zielorientiert.

KfzSachverstand.de ist völlig frei von wirtschaftlichen Verbindungen zur Versicherungsbranche und setzt sich höchst professionell für Ihre Ansprüche ein.

Durch unser fachkundiges Netzwerk stellen wir sicher, dass die für Sie durch den Unfall entstandenen Kosten erstattet werden. Wir sind Ihre Ansprechpartner im Schadenfall!

Diplom Ingenieur Olaf Madsen & Gordian Madsen

Das richtige Verhalten nach dem Unfall

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Gegnerische Kfz-Versicherung

Finger weg!

Schadenabwicklung mit kfzsachverstand.de

Volle Entschädigung

Jetzt anrufen & Schadenhöhe neutral prüfen lassen:

Unverbindliche Ersteinschätzung

Abwicklung mit Kfz-Werkstatt

Nicht spezialisiert

Was ein „kleiner“ Schaden

in Wahrheit ausmachen kann

Häufige gestellt Fragen

Was Unfallopfer wissen sollten

Muss ich als Geschädigter meine Versicherung informieren?

Theoretisch nein, denn die Schadenmeldung muss der Unfallverursacher übernehmen. Es macht aber durchaus Sinn, die eigene Kfz Versicherung zu informieren, da es den gesamten Prozess beschleunigen kann. Sichern Sie Ihre Ansprüche unbedingt mit einem neutralen Unfallgutachten.

Das Honorar für das Unfallgutachten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wenn eine Teilschuld besteht, werden die Kosten nach einer entsprechenden Quote geteilt. Handelt es sich um ein Wertgutachten, zahlt der Auftraggeber das Honorar für den Gutachter.

Bei einem unverschuldeten Autounfall sollten Sie keinesfalls auf Ihr Recht auf ein neutrales Gutachten verzichten. Denn im Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt werden Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfall u. a. nicht berücksichtigt. Ein KV reicht nur bei einem Schaden bis 1.000 Euro aus.

Der Auftraggeber zahlt den Abschlepper, also erstmal Sie. Ist der Unfall unverschuldet, holen Sie sich das Geld vom Unfallgegner zurück. Beauftragen Sie direkt KfzSachverstand, dann übernehmen wir die Abwicklung und den Papierkram. Kommt es zu Streitigkeiten, muss der Verursacher auch Ihre Anwaltskosten übernehmen.

Wenn es richtig schnell geht, dauert es zwei Wochen. Die Regel ist aber eher 4 – 8 Wochen, bis die Versicherung den Schaden reguliert hat. Die Dauer ist abhängig von der Komplexität des Falls, die Schnelligkeit der Beteiligten und der Klärung der Schuldfrage.

Ja, im Rahmen der fiktiven Abrechnung können Sie sich die Schadenhöhe auch auszahlen lassen. Sie sind nicht verpflichtet, den Schaden zu reparieren. Beachten Sie, dass bei Auszahlung immer ein Gutachten ratsam, bei größeren Schäden sogar erforderlich ist.

Idealerweise sollte das Gutachten innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Unfall erstellt sein. Beauftragen Sie also das unabhängige Unfallgutachten möglichst sofort. Das ist bei unverschuldetem Unfall kostenlos. Allerdings gibt es keine gesetzlichen Fristen für die Beauftragung.

Den Fachanwalt für Verkehrsrecht muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen. Wenn Sie eine Mitschuld tragen, werden die Kosten anteilig getragen. Bei eigener Schuld müssen Sie den Anwalt selbst zahlen, außer Sie haben eine Rechtsschutzversicherung.

Der VDI ist der Verein Deutscher Ingenieure. Die VDI-Richtlinie 5900 MT ist seit Anfang 2025 in Kraft und schafft einheitliche Maßstäbe für das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen. Bei VDI-konformen Gutachtern können Sie auf die fundierte Qualifikation nachweislich verlassen.

Nachdem Sie die Unfallstelle gesichert und Erste Hilfe geleistet haben, dokumentieren Sie den Unfall. Rufen Sie noch an der Unfallstelle einen unabhängigen Kfz Gutachter an – dieser hilft Ihnen bei allen weiteren Schritten und der gesamten Abwicklung weiter – in Ihrem Sinne.

Melden Sie jetzt ihren Unfallschaden

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